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Gesetzliche Regelungen

gesetzPedelecs/EPAC

Ein Pedelec (pedal electric) oder EPAC (Electric Power Assisted Cycle) ist ein Fahrrad mit einem elektrischen Zusatzantrieb. Dieser Antrieb ist nur wirksam, wenn gleichzeitig pedaliert wird.

Nach EU Richtlinien dürfen Pedelecs nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h motorisch unterstützt werden. Die Nenndauerleistung des Motors darf 250W nicht übersteigen. In Deutschland bestehen weder Zulassung- , noch Versicherungs-, oder Helmpflicht. Generell wird aber das Tragen eines Fahrradhelmes empfohlen. Für Fahrräder geltende gesetzliche Bestimmungen müssen eingehalten werden.

Technische Voraussetzungen bei Zulassung nach Leichtmofaausnahmeverordnung:

  • Fahrzeugleergewicht nicht mehr als 30 kg (mit 1 Akku, ohne Gepäck)
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis höchstens 20 km/h (10% Toleranz)
  • Über 24 km/h keine Motorunterstützung

Elektromofa

Ein Elektromofa ist ein Fahrrad mit einem elektrischen Zusatzantrieb, der durch bloßes Drehen eines Drehgriffs („Gasdrehgriff") aktiviert werden kann. Ein Mittreten ist nicht erforderlich.

Für Elektromofas besteht in Deutschland Zulassungspflicht (TÜV, DEKRA,...), Versicherungspflicht (Mofakennzeichen) sowie Führerscheinpflicht (Fahrerlaubnis ab 15 Jahren mit Mofaprüfbescheinigung; Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, benötigen keinen Führerschein). Die motorisierte Höchstgeschwindigkeit ist vom Gesetzgeber auf 20 km/h begrenzt. Eine Helmpflicht besteht nicht. Das Tragen zumindest eines Fahrradhelmes wird aber empfohlen.

Außerhalb Deutschlands sind länderspezifische Bestimmungen zu beachten. 

 

 

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